Die Patientenverfügung als Vorsorgedokument
Die Patientenverfügung gilt als klassisches Vorsorgedokument, das besonders Ärzten Hinweise zu Behandlungswünschen geben soll, wenn Sie in unklaren Situationen Ihren eigenen Willen selber nicht mehr ausdrücken können. Wir empfehlen, bei der Ausformulierung eines Verfügungsdokumentes auf juristisch geprüfte Textbausteine zurückzugreifen, die etwa vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben werden.
Eine Patientenverfügung sollte notariell beurkundet sein und sie kann ggf. beim Hausarzt hinterlegt sein. Auf Wunsch erhalten Sie dazu weitere Informationen von uns.
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