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Bei der Erstellung eines Testaments ist zu überlegen, ob Sie ein notarielles oder ein eigenhändiges Testament erstellen. Man muss in den Details unbedingt auf einige Grundsätze achten, um spätere Problemen zu vermeiden, denn ungenau formulierte Testamente sind oftmals der Anlass für Streit zwischen den Erben.

Hier sind einige Punkte benannt, auf die Sie achten sollten – wir empfehlen bei Fragen die Hinzuziehung eines Anwaltes / Notares, um Details abzustimmen und in ein Testament miteinzubeziehen.
  • das notarielle Testament wird von einem Notar gegen entsprechende Gebühr erstellt
  • ein privatschriftliches Testament kann jedermann eigenhändig erstellen, es muss dabei wirklich von Hand geschrieben sein
  • Eheleute können ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament errichten
  • beim notariellen Testament werden alle erbrechtlichen Belange geprüft und man vermeidet Fehler – etwa aus rechtlicher Unkenntnis; ein notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein
  • das Testament soll sicher verwahrt werden, so dass es gefunden werden kann; Experten raten zur Hinterlegung beim Nachlassgericht – oder natürlich bei einem Notar
  • Unser Buchtipp »Vererben und Erben« von der Stiftung Warentest mit über 260 Seiten
Es ist jederzeit möglich, ein Testament zu ändern, zu widerrufen oder zu ergänzen – da man nie endgültig gebunden ist, stellt dies einen großer Vorteil dar. Bei Änderungen gelten allerdings strenge Formvorschriften.













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